© Anke Schulz
Von der "Bekämpfung des Bettelunwesens" zur Vernichtung durch Arbeit. Ein Rückblick auf Hamburger Sozialpolitik in der NS-Zeit
In den 30er Jahren mit steigender Massenarbeitslosigkeit
und sinkenden Reallöhnen, verarmten breite Teile der Bevölkerung.
In den Städten nahmen Elendsgestalten auf den Straßen immer mehr
zu. Die Sozialbehörden waren ausgelastet,
Die verarmten Menschen griffen zu Mitteln der Selbsthilfe. In vielen Städten
gründeten Erwerbslose "Selbsthilfe Küchen", in Frankfurt
am Main ebenso wie in Hamburg, wo der Verein 'Erwerbslosen-Selbsthilfe Groß-Hamburg'
in zahlreichen Stadtteilen Gemeinschaftsküchen unterhielt. Die Arbeit war
ehrenamtlich, bis zu 150 Essen täglich, von 600 Hamburgern gesponsert,
für Arbeitslose für 15 Pfg pro Essen, konnten ausgegeben werden. Die
Erwerbslosen selbst trugen durch unbezahlte Arbeit dazu bei, alles zu organisieren.
In Betrieben und Behörden wurden unter diejenigen, die noch Arbeit hatten,
Spenden gesammelt, so für die Winterspeisung des Winterhilfswerks des Arbeiterrates
1930/31. Berechtigungskarten für Übernachtungsmöglichkeiten und
Essensgutscheine wurden beim Arbeiterrat Gr. Hamburg, den Wohlfahrtsstellen
und dem Arbeitsamt ausgegeben. Das Winterhilfswerk des Arbeiterrates organisierte
die Verteilung von Gutscheinen zum Lebensmitteleinkauf für verarmte Hamburger,
im Gewerkschaftshaus wurden Mittagessen ausgegeben, was von Seiten der Behörden
beargwöhnt wurde.
'Politisch bestehe die Gefahr der Ansammlung von Massenherden der Unzufriedenheit.
Es wird daher empfohlen, die Speisung nur auf Ledige, und zwar langfristig Erwerbslose
insbesondere Wohlfahrtserwerbslose und Krisenunterstützungsempfänger,
zu beschränken.' (Niederschrift über Besprechung unter dem Vorsitz
von Herrn Präsident Martini betr. Veranstaltung von Notstandsspeisungen
am 3. Oktober 1930) Dabei wurde vor allem auf männliche Ledige abgezielt,
da die weiblichen ledige Unterstützungsempfänger 'überwiegend
über eine eigene Kochstelle verfügen' (Veranstaltung von Notstandsspeisungen,
unter Signatur) Im Obdachlosenhaus in der Neustädterstraße 31, wurden
tägl. 700 Literportionen Mittagessen auf Gutscheine der Wohlfahrtsbehörde
' an Obdachlose ausgegeben. Auf dem Speiseplan standen abwechselnd Erbsen, Bohnen
und Linsen. In den meisten Schulen, auch in Krankenhäusern wie dem AK St.
Georg, wurden Speisungen durchgeführt. In zahlreichen Kirchengemeinden
wurden Speisungen durchgeführt, aber all das reichte bei weitem nicht aus.
'Den Leuten der Kirchen gegenüber sei wiederholt geäußert, dass
die Leute von 1 Liter Essen am Tag nicht satt werden. .......... Es dürfe
nicht davon ausgegangen werden, dass die Portion in ihrem jetzigen Umfange für
einen laufend normal ernährten Menschen als ausreichend bezeichnet werden
muss.'(Auszug aus der Niederschrift über die Leitersitzung am 15.XII. 1930)
Die Wohlfahrtsbehörde gab 350 000 RM für gemeinnützige Speisungen
als Notstandsmaßnahmen aus, aber die Versorgung reichte bei weitem nicht,
eine Anfrage der Wohlfahrtsbehörde bei der Gesundheitsbehörde um finanzielle
Unterstützung wurde abgelehnt, auch hier fehlten die Mittel.
Auch die Obdachlosigkeit stieg. Ein Zimmer in St. Georg war unter 6 Mk pro Woche
nicht zu haben, die durchschnittliche Miete für einfache Arbeiterwohnungen
betrug 40 RM. Kleingärten wurden, unter stillschweigender Duldung der Baubehörde,
ganzjährig bewohnt. Viele siedelten in den Kistendörfern in Bergedorf
oder Osdorf illegal. Das Fischkistendorf Lurup ist sprichwörtlich geworden.
Hier waren es überwiegend ehemalige Beschäftigte der Fischindustrie,
die sich aus Fisch- und Eierkisten einfache Hütten zimmerten. Heute würden
wir das Slum nennen.
mit freundlicher Genehmigung des Staatsarchivs Hamburg, alle Nutzungsrechte beim Staatsarchiv
Arbeitslosigkeit und Arbeit im Nationalsozialismus
Arbeit als maschinenartiger Gehorsam und soldatischer Drill ist grundlegend für die nationalsozialistische Ideologie. In der antisemitischen Konstruktion wurde das Finanzkapital als jüdisch und nicht wertschaffend, da nicht im eigentlichen' an Maschinenarbeit orientierten Sinne arbeitend, zum Gegenpol des arbeitsamen Ariers stilisiert. Arbeitslosigkeit wurde als Verfall der deutschen Rasse und damit als Folge einer Bedrohung von außen instrumentalisiert. So gehörten die Kampagnen gegen Arbeitslose und gegen Bettler zu den ersten nach der Machtübernahme.
Das Ideal der Billiglöhne: wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen
Die Ärmsten der Armen, von manchen damals
frei nach Marx und Engels als Lumpenproletarier' beschimpft, wurden nach
1933 gezielt im Rahmen der Kampagne Arbeitsscheu Reich' als Arbeitsscheue'
von der Arbeitsfürsorge in Arbeitslager zu Arbeiten im Sinne des Volkswohls'
wie Holzzerkleinern' und Alteisen, Altpapier und Lumpen sortieren gezwungen.
Bei Verweigerung drohte der Entzug der Wohlfahrtsunterstützung, bei Obdachlosen
auch die Schutzhaft. So wurde für die hamburgischen Heime der Heilsarmee
angeordnet: "Wer zur Unterstützungsarbeit ohne ausreichende Entschuldigung
nicht erscheint oder seine Stempelkontrolle beim Arbeitsamt vernachlässigt,
muss das Heim verlassen und wird an das Obdachlosenhaus der Polizeibehörde
verwiesen." Bettelnde Menschen wurden verhaftet und in Arbeitslager kaserniert.
Die Wohltätigkeitseinrichtungen, aber auch die Altonaer und Hamburger Bevölkerung
wurden angehalten, kein Bargeld mehr an Bedürftige zu geben. Dabei konnten
die Nationalsozialisten teilweise auf Verfahrensweisen zurückgreifen, die
schon vor 1933 praktiziert worden waren. Andererseits wurde mit tradierten Formen
der Wohltätigkeit gebrochen, wie sie vor allem von kirchlichen Einrichtungen
praktiziert worden war. Bettlergutscheine für Essen und Übernachtung
in einer der Einrichtungen der Inneren Mission oder dem Verein der Herberge
zur Heimat, in der Weimarer Republik von wohlhabenden Bürgern an notleidende
Mitmenschen gegeben, wurden eingestellt, der Wohlfahrtsscheckdienst verteilten
bis zu seinem Insolvenzverfahren infolge der Einstellung der Aufträge durch
die Fürsorgebehörde 1934 an "würdige Bittsteller" Wohlfahrtsschecks,
dadurch sollten die "gewerbsmäßig unwürdigen Bettler geschieden
werden." Im Rahmen der nationalsozialistischen Kampagne "Winterhilfe"
sollte verarmten Erwerbslosen Unterstützung vor allem im Rahmen staatlicher
Arbeitseinsätze zuteil werden. Das setzte eine Selektion voraus. Die Winterhilfe'
sollte arischen und erbgesunden Teilen der veramten Bevölkerung zugute
kommen. Zeitgleich zur "Winterhilfe" kam es zu konzertierten Aktionen
gegen minderwertige' Bettler. "Von dem Gesichtspunkte ausgehend,
dass Voraussetzung für ein Gelingen der Winterhilfe die Bekämpfung
des Bettelunwesens sei, sind die Länderregierungen von dem Reichsminister
ersucht worden, in der 2. Hälfte d. J. mit allen in Betracht kommenden
Kräften gegen das Bettelunwesens vorzugehen. Diesem Ersuchen ist seitens
der Polizeibehörde stattgegeben worden und haben in der Zeit vom 18. bis
23. September d.J. die polizeiliche Sonderfahndungen auf Bettler im hamburgischen
Staatsgebiete stattgefunden. Hierbei sind etwa 1400 Personen in Schutzhaft genommen
worden." Eine der Hamburger Arbeiter Kolonien, die von der Inneren Mission
und der Heilsarmee geführt worden war, bekam, nachdem sich die Mitarbeiter
gegen eine "Sanierung" verwahrt hatte, nach 1933 keine staatliche
Unterstützung mehr und wurde so in den Konkurs getrieben, für obdachlose
Arbeitslose bedeutete das ein weiterer Verlust an Hilfsmöglichkeiten. In
der Hamburger Presse wurde die Bevölkerung ermahnt: "Gebt nicht an
der Haustür an Bettler" denn: "Es sind Fälle bekannt geworden,
in denen berufsmäßige Bettler weit höhere Einkommen bezogen
als Arbeitende". Zehrgelder' sollten von der Arbeitsfürsorge
nicht mehr ausgegeben werden, denn: "Je weniger ein Mensch zu einer praktischen
Arbeit herangezogen wird, je mehr lässt er seine Fähigkeiten und seinen
Willen zur Tat verkümmern und wird zur Drohne im Staat." So würden
die Unterstützungsgelder "zu einer Lähmung der Arbeitslust führen."
Verstärkt kam es zur Überführung von aufgegriffenen Bettlern
in geschlossene Anstalten. Auch im Hinblick auf die Behinderten und Kranken
unter ihnen, im Jargon der Nationalsozialisten "geistig Abnorme, Geistesschwache
und Psyhopathen" wurde von Seiten der Arbeitsfürsorge auf eine "Arbeitsfähigkeit
dieses Menschenmaterials" gedrängt, zugleich wurden von 1933 an die
Fürsorgekosten' sukzessive verringert. 1935 lagen sie etwa bei 3.50
RM Tagessatz, das bedeutete, dass für Verpflegung, Körperpflege und
Kleidung nach Abzug der laufenden Kosten ca. 1.50 RM pro Tag übrig blieben.
Auch diese Kosten wurden weiterhin gesenkt. Die Euthanasie als gezielte Tötung
oder Tötung durch Verweigerung von Nahrung und medizinischer Hilfe wurde
mit dem Argument der Volkswirtschaftlichkeit begründet. In den Kriegsjahren
wurden alte Menschen, sogenannte "Sieche" aus privaten und staatlichen
Heimen "nach auswärts" gebracht, um Platz für Rüstungsarbeiter
zu schaffen, von denen ein großer Teil Zwangsarbeiter. Ein Kriterium der
Selektion war die Arbeitsfähigkeit. Das betraf auch die Hilfe für
Suchtkranke und Alkoholiker. 1938 wurde "die Trinkerfürsorge ... in
die Abteilung Arbeitsfürsorge eingebaut." Dem einher ging das Schaffen
einer einheitlichen Kartei, in denen alle Asozialen' erfasst werden sollten.
So wurden die Wohlfahrtsämter zu Angaben über Obdachlose, Asoziale',
und die Entwicklung des Obdachlosenproblems' nach den Maßnahmen
der nationalsozialistischen Behörden angehalten. Aus einer Dienstanweisung
für den Landesverband der Inneren Mission in Schleswig Holstein vom 22.
Oktober 1938: "Die asozialen Familien sind ... nach § 2 zu melden
und nach § 6 vorbeugend zu überwachen, und falls diese Überwachung
nicht ausreicht, aufzulösen, indem für jedes einzelne Familienmitglied
geeignete Maßnahmen, gegebenenfalls Bewahrung, eingeleitet werden."
Damit einher gingen Maßnahmen wie die Zwangssterilisation, beispielsweise
von Angehörigen Alkoholkranker: "kann man doch sagen dass in fast
jedem zweiten schweren Trunksuchtsfall aktenmäßig Trunksucht oder
sonstige Abartigkeit in der Verwandtschaft der absteigenden oder aufsteigenden
Linie festgehlaten, und dadurch das systematische Durcharbeiten der Akten auf
die Notwendigkeit der Anzeige zur Unfruchtbarmachung wegen schweren Alkoholismus
ganz wesentlich beschleunigt worden ist." Viele Menschen aus den Arbeitersiedlungen
der Vorstädte, auch aus Lurup, galten nach dem nationalsozialistischen
Menschenbild als asozial.' Strukturelle, von Behördenwillkür
ausgeübte Schikane, und gewalttätige Übergriffe von SA und SS
auf wehrlose Siedlerfamilien gingen Hand in Hand. Wohlfahrtsunterstützung
wurde nach 1933 für einige Bevölkerungsgruppen aus verschiedensten
Gründen gekürzt oder ganz gestrichen. Ging ein Kind einer Familie,
die Wohlfahrtsunterstützung erhielt, auf die Sonderschule, konnte dies
zu Kürzungen führen. Auch in den Genuss der Kinderlandverschickung'
kamen Sonderschüler aus asozialen Familien nicht. Menschen, die als Zigeuner'
auf den Ämtern geführt wurden, mussten damit rechnen, dass die Unterstützung
verweigert wurde. Den Behörden war es möglich, Obdachlose, die sich
nicht als arbeitswillig zeigten, als Maßnahme der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung'
"in ein Konzentrationslager zu überführen."
Für die Arbeitslosen gab es kaum eine Möglichkeit, dem Arbeitsdienst
zu entkommen. Von Seiten der Parteiführung wurde er idealisiert:"der
Arbeitsdienst ist ... der Zusammenschluss junger Deutscher, die aus freiem Entschluß
gewillt sind, unter persönlichen Opfern ihre Arbeitskräfte für
die Volksgesundheit einzusetzen und in Verwirklichung einer bodenverbundenen
Volksgemeinschaft ein neues Deutschland aufzubauen."
"Trotz der Strafandrohung hat das Betteln auf öffentlichen Strassen,
Wegen und Plätzen und das Betteln von Haus zu Haus in den letzten Jahren
einen derartigen Umfang angenommen, dass darin eine ernstliche Gefahr für
die öffentliche Ordnung zu erblicken ist. Dieser Missstand kann im Interesse
des Ansehens des deutschen Volkes nicht länger geduldet werden. Der Bekämpfung
des Bettelunwesens ist daher erhöhte Bedeutung beizulegen." Mit diesen
Worten kündigte (Himmler?) 1933 eine weitere Verschärfung polizeilichen
Vorgehens gegen Bettler an. "Als Betteln ist dabei auch das anbieten von
minderwertigen Leistungen oder Waren anzusehen, sofern damit augenscheinlich
die Erlangung von Almosen bezweckt wird. (2) Hinsichtlich des Anbietens von
Leistungen wird dabei darauf hingewiesen, dass auf öffentlichen Wegen,
Straßen oder Plätzen Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische
Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die kein höheres Interesse der
Kunst oder Wissenschaft beanspruchen können, gewerbsmäßig nur
betrieben werden dürfen, wenn die Ortspolizei-Behörde im Falle des
stehenden Gewerbes ihre vorherige Erlaubnis zu der Veranstaltung erteilt hat.
Die Erlaubnis ist neben dem Wandergewerbeschein erforderlich. Personen, die
derartige Aufführungen ohne die vorherige Erlaubnis der Ortspolizei-Behörde
veranstalten, sind mit Geldstrafe bis zu 150Rm, im Unvermögensfalle mit
Haft bis zu 4 Wochen zu bestrafen........ (4) Werden Personen angetroffen, die
ohne die vorgeschriebene Genehmigung Strassenhandel treiben oder auf öffentlichen
Wegen, Strassen oder Plätzen Schaustellungen oder dergleichen veranstalten,
so ist gegen diese ebenso unnachsichtig einzuschreiten wie gegen die Bettler"
Schreiben des Reichsminster im Innern An die Landesregierungen vom 15. Aug.
33
Bettler und Wohlfahrtsempfänger waren die ersten Opfer des nationalsozialistischen Reiches.
Auszüge aus NS - Dokumenten des Hamburger Staatsarchivs
"Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Berlin, 12. Julli 1933
An den Herrn Reichsminister des Inneren
Betrifft: Bekämpfung des Bettelunwesens
Von allen bisher zu den Vorarbeiten der Winterhilfe 1933 zugezogenen Stellen
ist übereinstimmend der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß Voraussetzung
für ein Gelingen der Winterhilfe die Bekämpfung des übermäßig
anwachsenden Bettelunwesens sei. Gerde die noch leistungsfähigsten und
gebefreudigsten Bevölkerungsteile werden z.Zt. von den unwürdigsten
Elementen, zum Teil ganz wohl situierten berufsmäßigen Bettlern derart
stark belastet, daß ihre Beiträge zu der offiziell organisierten
Winterhilfe entsprechend geringer sein müssen. Eine Bekämpfung und
möglichst weitgehende Unterdrückung des Bettelunwesens würde
sich aber propagandistisch sehr wirkungsvoll für die Sammeltätigkeit
zur Winterhilfe auswerten lassen.
Es wird nun ergebendst zur Überlegung anheimgestellt, ob eine Bekämpfung
des Bettelunwesens derart organisiert werden kann, daß schlagartig in
einer bestimmten Zeitspanne mit ganzem Aufgebot aller Polizeikräfte sämtliche
bettelnden Personen angehalten werden können. Diese Festnahme müßte
nicht nur die Feststellung ihrer Namen und Wohnungen bezwecken, sondern auch
ihrer etwaigen Vorstrafen und vor allem der aus öffentlichen oder privaten
Mitteln bezogenen Unterstützungen. Es sind hier Fälle bekannt geworden,
in denen berufsmäßige Bettler höhere Einkommen bezogen als Arbeitende.
Auf dem Lande wird vor allen Dingen die Bettelei von Lebensmitteln vielfach
zum Handel mit der erbettelten Ware benutzt. Außerdem ist offensichtlich,
daß besonders unter den verkrüppelten Bettlern eine grössere
Anzahl sicher Unfall- oder Kriegsverletztenrenten beziehen müssen.
Voraussetzung für diese ganze Aktion wäre also enge Zusammenarbeit
der örtlichen Polizeiorgane und ihrer etwaigen Hilfskräfte mit den
zuständigen Wohlfahrtsämtern und den privaten Wohlfahrtsorganisationen.
Diesen Stellen müßte es auch zur Pflicht gemacht werden, in den voraussichtlich
verhältnismäßig wenigen Fällen, in denen tatsächlich
Not zur Bettelei getrieben hat, einzugreifen und die festgenommenen Personen
zu übernehmen und zu betreuen.
Es wäre nun dringend erwünscht, wenn die zuständigen Länderministerien
mit größter Beschleunigung angewiesen werden können, die in
Betracht kommenden Polizeibehörden und Wohlfahrtsorganisationen auf diese
Aufgabe zu verweisen. Die oberste Leitung der S.A., SS. und St. werden vor mir
gebeten, sich auf Anforderung den örtlichen oder regionalen Polizeibehörden
und Wohlfahrtsstellen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mannschaften und Hilfsmitteln
zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt der Durchführung müßte
möglichst einheitlich angeordnet werden. Am zweckmäßigsten wäre
wohl die zweite Hälfte des September, um mit dieser Aktion gleichzeitig
die am 1. Oktober beginnenden Aufrufe für die Winterhilfe einzuleiten.
Auch die in der N.S. Volkswahrfahrt zusammengefaßten bzw. von ihr geführten
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege sind entsprechend unterrichtet worden.
Es wird ergebenst gebeten, über die von ihnen verfügten Maßnahmen
Mitteilung zu machen, damit die propagandistische Unterstützung der gesamten
Aktion rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann.
Im Auftrag.
gez. Haegert
Bekämpfung des öffentlichen Bettelns, RdErl.d.Mdj. v. 1.6.1933 - II
D 1068 (An alle Polizeibehörden)
(1) Trotz der Strafandrohung des § (Par.) 361 Ziff. 4 StGB hat das Betteln
auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen und das Betteln von Haus
zu Haus in den letzten Jahren einen derartigen Umfang angenommen, daß
darin eine ernstliche Gefahr für die öffentliche Ordnung zu erblicken
ist. Dieser Mißstand kann im Interesse des Ansehens des deutschen Volkes
nicht länger geduldet werden. Der Bekämpfung des Bettelunwesens ist
daher erhöhte Bedeutung beizulegen. Als Betteln ist dabei auch das anbieten
von minderwertigen Leistungen oder Waren anzusehen, sofern damit augenscheinlich
die Erlangung von Almosen bezweckt wird. (2) Hinsichtlich des Anbietens von
Leistungen wird dabei darauf hingewiesen, daß auf öffentlichen Wegen,
Straßen oder Plätzen Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische
Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die kein höheres Interesse der
Kunst oder Wissenschaft beanspruchen können, gewerbsmäßig nur
betrieben werden dürfen, wenn die Ortspolizei-Behörde im Falle des
stehenden Gewerbes nach § (Par.) 33 b, bei einer Darbietung im Wandergewerbe
auf Grund des § 60a RGO. ihre vorherige Erlaubnis zu der Veranstaltung
erteilt hat. Die Erlaubnis des § (Par.) 60a ist neben dem Wandergewerbeschein
erforderlich. Personen, die derartige Aufführungen ohne die vorherige Erlaubnis
der Ortspolizei-Behörde veranstalten, sind gemäß §(Par)
148 Ziff.5 und §(Par) 7b RGO. mit Geldstrafe bis zu 150Rm, im Unvermögensfalle
mit Haft bis zu 4 Wochen zu bestrafen........ (4) Werden Personen angetroffen,
die ohne die vorgeschriebene Genehmigung Strassenhandel treiben oder auf öffentlichen
Wegen, Strassen oder Plätzen Schaustellungen oder dergleichen veranstalten,
so ist gegen diese ebenso unnachsichtig einzuschreiten wie gegen die Bettler"
Schreiben des Reichsminster im Innern An die Landesregierungen vom 15. Aug.
33
"Der Herr Preußische Minister de Innern hat bereits mit Erlaß
vom 1. Juni 1933 - II D 1068 - alle Polizeibehörden in Preußen angewiesen,
der Bekämpfung des Bettelunwesens erhöhte Bedeutung beizulegen. ........Ein
besonders wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Bettelunwesens sehe ich in
der Erziehung des Publikums für sein Verhalten gegenüber Bettlern.
Wenn der Almosengeber verschwindet, wird auch der Bettler das Feld räumen.
- Das Publikum wird deshalb darüber aufgeklärt werden, daß das
Almosengeben an Bettler zu unterbleiben hat, weil es den volksschädlichen
Bettel fördert, Mittel fehlleitet, die in den Händen der geordneten
Fürsorge wertvolle Hilfe bringen würden, und zudem nach den Erfahrungen
aller Fachkreise die ungeeignetste Form der Hilfe von Mensch zu Mensch darstellt.
....... Den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
habe ich gebeten, die dahingehenden Bemühungen der Landesregierungen durch
eigene Maßnahmen zu unterstützen. ..... In Vertretung gez. Pfundtner
Hamburg, de 16. August 1933 Der Polizeibehörde übersandt vom Staatsamt
für auswärtige Angelegenheiten I.A. gez. Koch
Martini vom 29. Oktober 1931
die zuständigen Behörden haben die Angelegenheit einander zugeschoben,
in Hamburg ging man davon, dass die Behörden der preußischen Gebiete
zuständig seien, dort andersherum.
Hamburg habe einen "Zuzug, der überwiegend wirtschaftlich schwache
Elemente dargestellt Habe", beklagte die "Abwanderung der steuerkräftigen
hamburgischen Bevölkerung" in die Elbvororte. Zugleich wurde der Zuzug
von notleidenden in die Stadtrandgebiete toleriert. "Herr Präsident
Martini erklärt, daß der Bewegung aufs Land keine Schwierigkeiten
bereitet werden dürften. Den aus der Stadt auf das Land ziehenden Menschen
müßten die Wege geebnet werden, um die herrschende Not zu lindern."
Niederschrift betreffend die Besprechung über die ungeregelten Übersiedlungen
unbemittelter Hamburger nach preußischen Gemeinden im Wege der Wohnlaubensiedlung
am Donnerstag, den 21. April 1932, im kleinen Sitzungssaal der Finanzdeputation,
in FR 47.67
Erwerbslose und Betriebsarbeiter! Große
Kundgebung am 23. Jan. abs. 8 Uhr bei Wulf (Vaterland) Gr. Bergstr.
Die Nieter spielen! Referat: Hungermarsch!
Erwerbslose 10 PF Betriebsarbeiter 50 Pf Erwerbslose, die ihre Kampffondskarte
in Ordnung haben, Eintritt frei!!!
Saaleröffnung 7 Uhr
Erwerbslosen-Ausschuss Gr. Hamburg
Reichsarbeitsgemeinschaft für Rauschgiftbekämpfung im Reichsausschuss
für Volksgesundheitsdienst VG 54.50
Sonderdruck aus Der Öffentliche Gesundheitsdienst
Zeitschrift des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst E.V., der
Staatsmedizinischen Akademie Berlin und der Wissenschaftlichen Gesellschaft
der deutschen Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Heft 19 und 21, 5. Januar und 5. Februar 1937
B. Volksgesundheitspflege
Erläuterungen zu den neuen Fragebögen des Jahresgesundheitsberichtes,
Teil B - Gesundheitsfürsorge (Soziale Hygiene) - nach der Revision vom
Jahre 1936
Von Dr. Kurt Pohlen, Reichsgesundheitsamt
S. 550, II. Fürsorge für die Familie
(Erb- und Rassenpflege)
Dieser Abschnitt ist wegen seiner Bedeutung für die Bevölkerungspolitik
an den Anfang der speziellen Zwige der Gesundheitsfürsorge gestellt und
umfasst die Eheberatung, die amtsärztlichen Untersuchungen über die
erbbiologische Eignung bäuerlicher Siedler, die amtsärztlichen Untersuchungen
von Ehestandsdarlehensbewerbern, die Gesundheitszeugnisse zwecks Eheschließung
und die Untersuchungen zwecks Einbürgerung.
..................................................................
Bei den Fragen über die erbbiologische Eignung bäuerlicher Siedler
.................... Die Gründe für die Ablehnung der Siedlungstauglichkeit
sind in 3 Hauptgruppen geteilt: 1. Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung
erbkranken Nachwuchses, II. sonstige Krankheiten auf wahrscheinlich erblicher
Grundlage und III. unsicher Krankheitsangaben und sonstige Ablehnungsgründe.
A.S.: Sonstige Krankheiten auf wahrscheinlich
erblicher Grundlage: Geisteskrankheiten und psychische Krankheitszeichen:
Alkoholismus und sonstige Suchten,
Psychopathie,
Selbstmord (bei Angehörigen),
Kriminalität,
In Fürsorgeerziehung gewesen
Die Absonderung asozialer Elemente
- R. P. D. Nachdem wir kürzlich schon mitteilen
konnten, daß in Stettin Maßnahmen getroffen worden sind, um die
asozialen Elemente wenigstens zeitweise aus der Wohngemeinschaft mit anderen
Mietern zu entfernen, wird nunmehr das gleiche auch in Braunschweig berichtet.
In der ersten Ratsherrensitzung, in der ausgiebig über das Bauprogramm
der Stadt die Rede war, führte Pg. Clahes zu der Frage des Barackenbaues
aus, daß es auf den ersten Blick wohl auffallend sei, daß die Stadt
Baracken baue. Es sei an der Zeit, einmal ein offenes Wort zu reden. Bei diesem
Wohnungsbau handele es sich um Wohnungen für solche Volksgenossen, die
im gewissen asozial und sich ihrer Verpflichtung als Mieter nicht bewusst seien.
Nachdem im Frühjahr bereits drei Baracken gebaut worden seien, sollen nunmehr
16 errichtet werden., die sozusagen als Durchgangsstation bezeichnet werden
könnten. Die Stadt denke nämlich gar nicht daran, jene Volksgenossen
dauern in diesen Wohnungen zu belassen. Bei entsprechender Bewährung würden
auch andere Wohnungen beschafft. Um den erzieherischen Zweck zu erreichen, müssen
diese Wohnungen Primitivbauten sein, denn dort soll man sich nicht wohlfühlen,
sondern vielmehr das Bestreben haben, sobald als möglich eine schönere
Wohnung zu erlangen. Ergänzend machte auch der Oberbürgermeister von
Braunschweig, Dr. Hesse, zu diesem Thema Ausführungen, die ein allgemeineres
Interesse beanspruchen dürfen. Wir heben daraus folgendes hervor: Oberbürgermeister
Hesse, der vor längerer Zeit einmal auf die Notwendigkeit solcher Barackenbauten
hingewiesen hatte, betonte, daß die Stadtverwaltung bestrebt sei, praktischen
Sozialismus zu üben. Das ungeheure Erbe der Wohnungsnot, das sie angetreten
habe, sei noch nicht überwunden. Es fehlt immer noch an den notwendigen
billigen Volkswohnungen. Diese Wohnungen werden jetzt gebaut. In der Gemeinschaftssiedlung
Lehndorf ist damit angefangen und im Siegfriedviertel werden auch billige Wohnungen
geschaffen. Weitere 500 bis 600 Wohnungen sind in Vorbereitung.
Man könne auf die Dauer nicht mit ansehen, daß gewisse Elemente sich
auf Kosten anderer schadlos halten. In den Barackenwohnungen werde jeder Volksgenosse
überwacht, so daß ihm bei entsprechender Führung eine bessere
Wohnung zugewiesen werden kann. An den Mieter und Vermieter richtete Oberbürgermeister
Dr. Hesse den dringenden Appell, die Stadt in ihren Bestrebungen zu unterstützen,
damit man noch diesen Winter glücklich überwinde. Im nächsten
Jahre, so hoffe er, werde man auch diese Frage des Wohnungbaues lösen können.
Aus: Hamburger Grundeigentum, Verkündungsblatt des Landesverbandes Hamburger
Grundeigentümer e.V. und der angeschlossenen Vereine, Nummer 6, Hamburg,
8. November 1935
Sta HH, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale,
Erbkranke usw. 1935-1938
Das Problem der Asozialen
Die Not der Nachkriegsjahre war so groß,
dass zahlreiche Volksgenossen zu jahrelangem Müßiggang verurteilt
waren, die die nach Herkunft und ursprünglicher innerer Einstellung durchaus
nicht als asozial zu werten sind. Hier tat die Gewöhnung viel. Nicht alle
haben die Kraft, zu einem geordneten Leben zurückzufinden, nachdem sich
dank der Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates Möglichkeiten
dazu bieten. Ehemals konnte man die Asozialen ohne besondere Mühe in bestimmte
Gruppen einteilen, wogleich zugleich Auskunft über die Motive und Ursachen
ihres Elendes gegeben war. Da waren die Gewohnheitstrinker, die gewohnheitsmäßigen
Spieler und Bettler, die Väter und Mütter unehelicher Kinder, die
ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen. Heute ist die Zusammensetzung der
Asozialen viel verwickelter.
Die Reihe beginnt, um einen Vortrag von Landesrat Dr. Szajowski, Düsseldorf
(gehalten in der Rheinischen Arbeitsgemeinschaft für Wohlfahrtspflege und
wiedergegeben im 'Gemeindetag' vom 15. Oktover 1935) zu folgen, mit den Unterstützungsempfängern
und Familienvätern, welche die Verantwortung für sich und ihre Familien
grundsätzlich der öffentlichen Fürsorge überlassen. Sie
zeigen keinerlei Neigung, auch nur einen Versuch zu unternehmen, den Lebensunterhalt
für sich und ihre Familien zu verdienen. Ihnen verwandt sind Personen,
welche die ihnen übertragenen Pflichtarbeiten nicht aufnehmen und durch
ständige Schwarzarbeit die Maßnahmen der Wohlfahrts- und Arbeitsämter
durchkreuzen. Hierher gehören auch junge Leute, die eine Vermittlung aus
Land ohne triftigen Grund ablehnen oder eine Landstelle schuldhaft aufgeben,
ferner die aus notstandsfreiem Gebiet planlos in die Notsandsgebiete zuziehenden
hilfsbedürftigen Erwerbslosen. Durch ihr Verhalten wird auch der Wohnungsmarkt
ungünstig beeinflußt.
Nicht gering ist die Zahl der arbeitsscheuen Volksgenossen, die durch jahrelange
Erwerbslosigkeit sich auf eine gewisse Bedürfnislosigkeit eingestellt und
daher keinerlei Trieb haben, sich wieder um Arbeit zu bemühen. Es ist erschütternd,
zu hören, daß in gar nicht einmal seltenen Fällen auch frühere
Mittelständler dazu gehören, die keineswegs völlig verwahrlost
zu sein brauchen, ja sogar vielfach nach außen hin noch einen gewissen
Lebensstandard wahren, aber nicht mehr die sittliche Kraft besitzen, den Kampf
ums Dasein zu führen. ........ Diese Volksgenossen sind für die Wohlfahrtsämter
eine ungeheure Belastung sowohl in wirtschaftlicher als auch in verwaltungstechnischer
Beziehung. Sie schaffe den Behörden eine große Arbeitslast und sind
für die Volksgemeinschaft wertlos.
Endlich sind noch Einzelpersonen und Familien zu nennen, die an und für
sich (also in einem gewissen Gegensatz zu der zuletzt aufgeführten Gruppe)
- hinsichtlich Lebensart und Lebenshaltung - auf einer so niedrigen Kulturstufe
stehen, daß sich die Volksgemeinschaft von ihnen abwendet. Mit ihnen sind
auf eine Stufe zu stellen "solche Familien, die aus Streitsucht, wegen
ihrer Unsauberkeit oder aus ähnlichen Gründen nirgends eine Wohnung
finden können und letzten Endes in den Notquartieren der Gemeinden Unterschlupf
finden" (Landesrat Dr. Szajkowski). Der Hausbesitz weiß ein Lied
davon zu singen.
..................................................... Praktisch haben in erster
Linie die Gemeinden mit ihm zu tun (d. Problem der Asozialen) sowohl moralisch
als auch in finanzieller Hinsicht. Was aber die einzelnen Berufs- und Besitzschichten
anbetrifft, so ist keine so sehr davon betroffen wie der Haus- und Grundbesitz.
Er möchte gern alles, was nur an ihm liegt, tun, um die nationalsozialistische
Hausgemeinschaft zu verwirklichen. Die Sabotage asozialer Elemente aber hindert
ihn und die anständigen Mieter immer wieder daran.
(fordert ein Verwahrungsgesetz für die Wanderfürsorge, was es erleichtert,
Asoziale in Anstaltungen einzuweisen.)
Neben der bei Unverbesserlichen nicht zu vermeidenden Unterbringung in geschlossenen
Anstalten wird die Ansiedlung asozialer Familien unter eine Art Schutzaufsicht
empfohlen mit der Maßgabe, daß die Bewohner der Siedlung ohne besondere
Genehmigung keinen Aufenthaltswechesel vornehmen und in ihrer persönlichen
Lebensführung durch eine Siedlungsordnung unterworfen werden.
....................................................................................................................................
Von entscheidender Bedeutung ist die Behandlung der Nachwuchfrage. Der nationalsozialistische
Staat hat die Bevölkerungspolitik in den Mittelpunkt seines gesamten Wirkens
gestellt. Die Kinder asozialer Familien können ja nichts dafür, daß
ihre Eltern sich neben die Volksgemeinschaft gestellt haben. Sie sind das unglückliche
Opfer der Verhältnisse, in die sie hineingeborenen wurden. Es muß
dafür gesorgt werden, dass ihnen der Weg zur Arbeit und zur freudigen Teilnahme
an den Geschicken der Nation nicht verbaut wird. (fordert als jugendpflegerische
Jugendfürsorge)
Aus: Deutsche Hausbesitzer Zeitung, Verkündungsblatt des Zentralverbandes
Deutscher Haus- und Grundbesitzervereine e.V. und des Preußischen Landesverbandes
der Haus- und Grundbesitzervereine e.V., Nr. 45, Berlin, 7. November 1935"
Die Vermieter wurden auf die Mietverhältnisse ihrer Mieter befragt. Für Kleinsiedlungen gab es Förderprogramme, z.B. durch Pfandbriefe mit besonders günstigen Zinssätzen Nominalzinssatz von höchstens 4,5 Prozent, zuzüglich Verwaltungsaufwand von 0,5 Prozent, allerdings unter der Voraussetzung, dass "die Auszahlung an den letzten Darlehensnehmer mindestens 94,5 Prozent des Nominalbetrages des Hypothekendarlehens beträgt".
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938
Staatsarchiv Hamburg, , Sozialbehörde 1, EF 60.50 Band 2, Anfragen und Auskünfte über die Fürsorge für Obdachlose und Wanderer Band II 1933-1940, Schreiben vom 18.4.1933
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 60.50 Band 2, Anfragen und Auskünfte über die Fürsorge für Obdachlose und Wanderer Band II 1933-1940
Hamburger Staatsarchiv Sozialbehörde 1 351-10/I Bekämpfung der Bettelei (Band I und II auch Wohlfahrtsdienst) Band III 1933-1944 EF 60.40 Band 3
Hamburger Staatsarchiv, EF 60.40, Schreiben der Kriminalinspektion 19, 25.10.33
Hamburger Staatsarchiv FR 30.29
Hamburger Staatsarchiv, EF 60.40, Hamburger Nachrichten vom 17.11.1936
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938, Schreiben vom 11. März 1938 an die Fürsorgebehörde Hamburg
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.44 Verein für entlassene geistig Erkrankte Die Brücke' 1922 - 1930
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.50 Unterbringung Geisterkranker in auswärtige Anstalten. Allgemeines 1928-1939, geht man von einem Brotpreis von 0,40 Pfg. in Reichsmark aus und von einem heutigen Brotpreis von 3 €, wären 1€ = 7,5 RM, wäre das ein Pflegesatz von ca. 813,75 € monatlich, von dem die laufenden Kosten sowie Lohnkosten abzuziehen wären, um auf den monatlichen Satz für Verpflegung, medizinische Versorgung, Bekleidung und Körperpflege zu kommen. Ginge man nur von der Hälfte des heute üblichen Lohnniveaus und heutiger Betriebskosten aus, bliebe für die monatliche medizinische Versorgung und Ernährung kaum etwas übrig.
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.50 Unterbringung Geisterkranker in auswärtige Anstalten. Allgemeines 1928-1939
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 91.74, Beschaffungs usw. von Wohnbaracken als Ersatzwohnraum 1941-1943,aus einer Niederschrift einer Besprechung vom 20. Mai 1943 geht hervor, Aus dieser Niederschrift geht hervor, dass für die Unterbringung von Rüstungsarbeitern nach den Vorstellungen Senator Martinis 2000 Sieche aus privaten und städtischen Anstalten aus Hamburg "nach auswärts" gebracht werden sollten.
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde I, AW 63.30, Unterstützungsarbeit in Rickling. Auswärtige Unterstützungsarbeit und Obdachlose in Rickling Band IV 1939-1943, Vermerk für Obersenatsrat Bornemann vom 27. Januar 1939, VG 54.50 Jahresbericht 1939 der Fürsorge für Trinker, Sozialschwierige und Gemeinschaftswidrige
Staatsarchiv Hamburg, EF 60.50, Fragebogen Archiv für Wohlfahrtspflege, siehe auch EF 80.22
Staatsarchiv Hamburg, EF 80.22 Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg Sonderfürsorge und Behandlung von Asozialen in anderen Städten Mai 1938 geschlossen 1939
Staatsarchiv Hamburg GF 41.23, Veröffentlichung der Sozialverwaltung Der Weg der Amtlichen Trinkerfürsorge in ihrer heutigen form 1935-1937, Darstellung der amtlichen Trinkerfürsorge in Hamburg v. 18. April 1935 vom Oberregierungsrat an Vizepräsident Martini
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938, Rundschreiben Nr. 44/35 an alle Gauleiter der N.S.D.A.P. vom 14. Mai 1935
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, 351-10 I, AW 60.33, Unterstützungsarbeit für Wanderer und Obdachlose 1938-1939 "Die Arbeitsverweigerer sollen sämtlich der Polizei gemeldet werden, damit die Inverwahrungsnahme nach § 22 des V.G. durchgeführt wird, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein Arbeitszwangsverfahren in Frage kommt oder nicht."
Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 AW 49.10 Freiwilliger Arbeitsdienst Schreiben von der Reichsleitung des Arbeitsdienstes an die Innenminister der Länder vom 23. Oktober 1933
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